Neulich
schalteten wir im ZDF »Aktenzeichen XY – ungelöst« ein – denn soweit
sind wir mittlerweile, dass wir »Aktenzeichen XY« zur Ablenkung und
Entspannung brauchen –, und da baute sich mittendrinne wer vor unseren Augen auf? Sie, Herr Minister!
Sie sind nämlich heuer Schirmherr des XY-Preises für
Zivilcourage, welcher an Personen verliehen wird, die durch beherztes
Eingreifen Straftaten verhindert haben. In einem Onlinevideo versichern
Sie, damit andere Menschen motivieren zu wollen, »dass sie sich ein
Beispiel nehmen, nicht für eine Kultur des Wegschauens, sondern des
Helfens und des Zusammenhalts« einzustehen.
Wir müssen an dieser Stelle nachfragen. Wie weit
darf Zivilcourage, darf Nothilfe gehen? Angenommen, wir werden Zeuge,
wie jemand, sagen wir mittels Abschiebemaßnahmen und qua Verbannung von
Rettungsbooten, das Absaufen und anderweitige Krepieren von Flüchtenden
verursacht: Haben wir dann die Erlaubnis, wenn nicht die Pflicht, dem
Täter gepflegt aufs Maul zu hauen? Reicht Pfefferspray? Die Hunde
loslassen?
Rechtsberatungsgesuch von Titanic-Magazin.de