Samstag, 7. September 2019

Infame Tricks der Kirchen - Abzocke in Gottes Namen


Die Kirchensteuereinnahmen explodieren - trotz Mitglieder-Massen-Schwund. 
Und das, obwohl die Kirchenkonzerne in all ihrem Zaster schier ersaufen.

Ein Beispiel ist die schamlose Raster-Fahndung protestantischer Gottesanbeter nach einst Getauften, die ihren Kirchenaustritt nicht mit Dokumenten belegen können und - nachträglich - abgezockt werden.


Aber jetzt kommt es noch dreister: 

Wer aus der Kirche austritt, zahlt keine Kirchensteuer mehr. Dennoch können die Kirchenkonzerne ein Teil des Einkommens schröpfen, wenn der Ehepartner weiter Mitglied ist. Ein besonderes Kirchgeld wird fällig, wenn das sogenannte glaubensverschiedene Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung abgibt.

Gestaffelt nach Einkommen werden nach Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz jährlich zwischen 96 und 3.600 Euro fällig, die das Kirchenmitglied anstelle der Kirchensteuer zahlt.

Das besondere Kirchgeld wird erhoben, wenn es die Kircheneinkommensteuer übersteigt. Das kann dazu führen, dass ein Gottesanbeter-Mitglied nun mehr Geld an die Kirche zahlt, weil der Partner ausgetreten ist.

Der HERR hat's  gegeben, 
der HERR nimmt's auch wieder; 
der Name des HERRN sei gelobt! 
Hiob 1, Vers 21

Kann teurer werden
Diese Folgen hat ein Austritt aus der Kirche

06.09.2019, 17:12 Uhr | dpa